- AGBs


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1. Gültigkeit

Die AGB von wexmedia (kurz: wm) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsfälle mit dem Auftraggeber. Davon abwei­chende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von wm schriftlich bestätigt werden. Soweit diese AGB keine abweichende Rege­lungen enthalten, gelten subsidiär die Geschäftsbedingungen der Österreichischen Werbeagenturen (Hsg.: WK Österreich) und die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Für Länderdomainen gelten die AGBs der jeweiligen nationalen Vergabestelle. Bei .at Domainen sind das die AGBs der Firma Nic.at ( http://www.nic.at/de/agb/ag_agb.asp )

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß wm auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per Email zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-Email-Adresse wm unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber wm entstehen, haftet wm nicht.

2. Zustandekommen des Auftrages

Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Vorzugsweise sind Bestellungen schriftlich an wm zu senden. Einer schriftlichen Bestätigung seitens wm bedarf es nicht unbedingt. Der Kunde bleibt wm mit seinem erteilten Auftragsoffert vier Wochen unwiderruflich im Wort.

Erfüllungsgehilfen und Partner von wm haben keinerlei Vollmacht, auch nicht zur Entgegennahme von Erklärungen (z.B. Mängelrügen). Diesbezügliche, mündliche Zusagen gelten nur dann und nur insoweit, als sie von wm schriftlich bestätigt werden.

3. Preise und Zahlung

Alle in den Preislisten und den Angeboten von wm angeführten Preise verstehen sich in Euro exkl. Umsatzsteuer. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen mit mehr als 4.000 € gilt, dass, falls nichts anderes vereinbart, 30% der Summe bei Auftragserteilung, 50 % nach Projektfortschritt  und 20% bei Abnahme zu bezahlen sind. Generell ist wm ab einer Auftragssumme von mehr als 1000,- € berechtigt Teilrechnungen zu legen. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Übergabe und Abnahme: Unverzüglich nach Fertigstellung hat der Auftraggeber in Absprache mit Wexmedia einen Übergabetermin zu vereinbaren. Dieser hat, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung zu erfolgen. Ab dem Übergabetermin hat der Auftraggeber 2 Wochen Zeit das Auftragswerk ausgiebig zu testen. Erfolgt während dieser Frist keine Stellungnahme des Auftraggebers gilt die Applikation automatisch als abgenommen und Wexmedia wird die verbleibenden 20% der Projektsumme fakturieren.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von wm. Onlinepräsentationen werden erst nach vollständiger Zahlung durch den Auftraggeber durch wm öffentlich ins Netz gestellt. Sollte der Auftraggeber Zahlungsrückstände aus vorhergehenden oder anderen Aufträgen/Perioden auf­weisen, ist wm bis zur Begleichung dieser Rückstände nicht verpflichtet, die Freischaltung durchzuführen. Die Kosten für, als jährlich ausgewiesene Positionen, insbesondere für Domainen und Webspace werden jährlich im voraus eingehoben. (vergl. Punkt 6)

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur am Firmensitz von wm oder durch Überweisung auf ein auf den Geschäftspapieren von wm angegebenes Konto geleistet werden. Der Auftraggeber ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr/und oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn sie dem Konto von wm endgültig gutgeschrieben wurde.

Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Geschäften und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und wm kann nach ihrer Wahl sofort Zahlung oder Sicherstellung der noch offenen Forderungen – insbesondere durch Bankgarantie – verlangen und bis zur Zahlung bzw. Sicherstellung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen innehalten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen wm zu ersetzen; dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht die Kosten einer Beweissicherung, außergerichtliche Kosten, insbesondere Mahnkosten, die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens, die Kosten der Einschaltung einer Auskunftei oder eines Kreditschutzverbandes, sowie die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Des Weiteren ist wm bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen von 6 % p.a. über dem 3-Monats-Euribor zum Zeitpunkt der Fälligkeit, mindestens jedoch 12 % p.a., zu begehren. Einlangende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.

wm behält sich ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei wm liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt (fairuse Vereinbarung). wm wird dem Kunden die Preisänderung bekannt geben; der Kunde kann daraufhin binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten gilt die Preisänderung als vereinbart.

WM ist weiters berechtigt seinen Kunden jene Leistungen in Rechnung zu stellen, die wm auf Grund fehlerhafter Programmierung von Kundenapplikationen und/oder fehlerhaften Verhaltens des Kunden, zu dessen Behebung entstehen.

Sofern der Kunde vorzeitig die Domain und/oder Präsentation auf einen anderen Provider überträgt oder das Vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen statt.

Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4. Leistungen

Angekündigte Liefer- bzw. Leistungstermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden von wm nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an wm sind ausgeschlossen. wm steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben wm von der Liefer- bzw. Leistungspflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von wm unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer.

Der Auftraggeber hat für die vollständige und übersichtliche Zusammenstellung des für die Darstellung seiner Inhalte im Internet oder auf einem anderen Datenträger (zb.: CD-ROM, DVD) erforder­lichen Materials in leicht weiterverarbeitbarer (vorzugsweise digitaler) Form zu sorgen.

Ab Bereitstellung der vollständigen Unterlagen garantiert wm die Aufbereitung der Inhalte innerhalb der festgesetzten Frist. Überschreitungen dieser Frist bis zu 20% der Projektdauer stellen keine Leistungsminderung dar und berechtigen nicht zu Preisnachlässen oder Rücktritt. Zu einem Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber erst dann berechtigt, wenn die Freischaltung bzw. Fertigstellung aus Verschulden von wm auch innerhalb dieser Nachfrist nicht durchgeführt wird.

wm ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.

wm ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet.

5. Haftung & Haftungsausschluss

wm verpflichtet sich bei Erbringung von Leistungen mit entsprechender kaufmännischer Sorgfalt vorzugehen. wm haftet nicht für von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. von Dritten bezogene Leistungen, sofern es sich dabei nicht um Erfüllungsgehilfen von wm handelt.

Für die Verfügbarkeit externer Internetservices oder von Leistungen, die nicht im Einflussbereich von wm liegen, übernimmt wm keine Haftung oder Gewährleistung. (Server und Datenleitungen)

Die Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Unabhängig vom Verschuldensgrad ist jegliche Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Ansprüche wegen mangelhafter Freischaltung oder wegen sonstiger Mängel, insbesondere somit Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, bestehen nur dann, wenn die Mangelhaftigkeit vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme bzw. nach Möglichkeit der Kenntnisnahme gerügt wird und wm nicht binnen angemessener Frist eine Mängelbehebung durchführt. Gewährleistungsansprüche sind auf Verbesserung, hilfsweise Preisminderung beschränkt.

wm haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste wm zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von wm erfolgt.

Haftung bei Softwareentwicklung: WM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, insbesondere auch die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Bei Softwareprodukten ist die Gewährleistung auf jederzeit reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Der Auftraggeber hat bei sofortigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, längstens binnen 21 Tagen nach (Teil-)Fertigstellung und/oder Lieferung, die Ware/Leistung genau auf Mängel zu überprüfen und bei dieser Überprüfung feststellbare Mängel wm mit genauer Beschreibung der Art der Mängel, sowie in welchem Umfang die Ware bzw. Leistung vom Mangel betroffen ist, mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zugeben. Andernfalls gilt die Ware/Leistung als angenommen und genehmigt. Wm ist von jeder Haftung für Schadenersatz und jeder Gewährleistungsverpflichtung, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Ware bzw. Leistung ergeben könnte, befreit, wenn der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Auftraggeberin alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Verpflichtung von wm zur Gewährleistung ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche, insbesondere infolge einer Unterbrechung von Internetdiensten oder eines Datenverlustes, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters haftet wm nicht für den Inhalt von ihr bzw. von dritter Seite übermittelter oder sonst wie über die Komponenten von wm zugänglicher Daten sowie für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren oder dergleichen, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, sowie anormale Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

6. Pflichten und Haftungen des Kunden:

Der Kunde ist für jede Benutzung und Nutzung von Diensten (z.B. Webspace) allein verantwortlich und verpflichtet sich, zu jeder Zeit die maßgeblichen Bestimmungen des In- und Auslandes einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechtes, Datenschutzes, Fernmeldewesens und Urheberrechtes. Der Kunde ist verpflichtet, die Ablage und/oder Versendung von Informationen extremistischer, pornographischer, faschistoider oder sonstiger anstößiger Natur zu unterlassen sowie die Privatsphäre der Empfänger zu beachten. Eine Prüfung der vom Kunden abgelegten/versendeten Informationen wird von wm nicht vorgenommen. Dafür haftet allein der Kunde.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der angebotenen Dienstes keine Zusendung als Massensendungen oder zu Werbezwecken zu veranlassen, wenn vorher nicht die (widerrufliche) Zustimmung des Empfängers vorliegt (§ 101 TKG).

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu benutzen und rechtswidrigen und schädlichen Handlungen zu unterlassen sowie den Grundsätzen der Datensicherheit (Geheimhaltung von Passworten, etc.) Rechnung zu tragen.

Der Kunde hat bei von ihm oder Dritten programmierten Applikationen darauf bedacht zu nehmen, dass die Sicherheit des Servers von wm in keinster Weise gefährdet ist. Insbesondere hat er auf die Kompatibilität der Verwendeten Komponenten mit dem Server, für die nötigen Updates und für das Schließen eventueller Sicherheitslücken zu sorgen. Bei Gefährdung des Servers hat wm das recht die Applikation des Kunden unverzüglich, ohne vorherige Information des Kunden, zu deaktivieren oder sogar zu löschen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Entschädigungsanspruch. Wm ist in diesem Fall berechtigt die damit verbundenen Aufwende dem Kunden zu verrechnen (siehe Punkt 3)

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass WM die Softwarekomponenten seiner Server laufend, auch ohne Vorherige Benachrichtigung des Kunden, aktualisiert.  Dabei kann es zu Inkompatibilitäten mit am Server gespeicherten Präsentationen kommen. Für Eigenprogrammierungen erfolgt eine Kontrolle durch WM. Für Applikationen Dritter nicht. Es obliegt dem Kunden seine Applikation laufend zu kontrollieren und WM ggf. über Inkompatibilitäten zu informieren.

Der Kunde ist gegenüber wm für jede Benützung des ihres Zugangs durch Drittpersonen verantwortlich.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die wm und Dritte durch eine rechts-, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung sowie durch unsachgemäße Programmierung entstehen. Er hält wm diesbezüglich vollumfänglich schadlos.

Daten- und ressourcenintensive Kundenapplikationen, insbesondere Webradio, WebTV, Web2.0 Applikationen sind wm vorab mitzuteilen und auf deren Servertauglichkeit zu testen.

Der Versand von Massenmails und Newslettern ab einer Größe von 200 Empfängern ist untersagt.

6. Vertragsdauer & Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ablauf der ursprünglichen oder verlängerten Vertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen im voraus schriftlich aufgekündigt wird. Für die jeweiligen Verlängerungen der Vertragsdauer gelten die jeweils am Beginn der Verlängerungsperioden gültigen Preislisten.

Der Kunde kann sofern er Konsument im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG ist von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Bei Dienstleistungen besteht kein Rücktrittsrecht, sofern mit der Leistungserbringung vereinbarungsgemäß binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Vertragserklärung begonnen wird. Der Kunde erklärt sich mit dem Beginn der Leistungserbringung binnen 7 Werktagen einverstanden. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung in Höhe der Postgebühr zu tragen.

7. Sonstiges

Erklärungen an wm wie insbesondere Mängelrügen, Kündigungen oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen und Mitteilungen sonstiger Art sind schriftlich, per Telefax oder per E-mail an den Sitz von wm zu richten und gelten wm nur dann und mit dem Zeitpunkt als zu­gegangen, sobald sie bei wm eingelangt sind. Mängelrügen betreffend „Softwareentwicklung“ sind mittels eingeschriebenen Briefes an den Sitz von wm zu senden. (vergl. dazu Punkt 5)

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Daten, Bilder, Texte, Informationen, Kennzeichen etc. zur Verwendung ge­langen dürfen, an denen dem Auftraggeber nicht das uneingeschränkte Eigentum bzw. Verfügungs- und Gebrauchsrecht zusteht, insbesondere wenn ein urheberrechtlicher oder sonstiger Schutz für Dritte besteht oder dadurch eine Wettbewerbsverletzung herbeigeführt werden könnte. Wei­ters wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die von ihm an iw übergebenen Materialien und Inhalte keinerlei Vorschriften verletzen und auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Dies gilt insbesondere für rechtsradikale und pornografische Inhalte. Diese Vereinbarung gilt auch für von Kunden selbst gewartete Webaccounts am Server von wm. Der Auftraggeber ist, sollte wm von Dritten in Anspruch genommen werden, zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

Die Weitergabe von Accountdaten und Passwörtern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die sorgsame Verwahrung von Kenn­zeichen und Passwörtern zu sorgen und haftet, wenn durch eine Verletzung dieser Verpflichtung irgendwelche Schäden entstehen sollten. Für Software (Demos, Spiele, etc.) die als Public Domain oder als Shareware klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr oder Haftung von wm übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu be­achten. Sollte wm in diesem Zusammenhang von dritter Seite in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber zur Schad- und Klaglos­haltung verpflichtet.

Jeder Missbrauch der Leistungen aus Netzwerkdiensten ist untersagt und hat den sofortigen Ausschluss von diesen Diensten zur Folge. wm behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Inhalte aus dem jeweiligen Netz zu nehmen, wenn dem Auftrag­geber ein Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten zur Last fällt.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner Stammdaten einverstanden. wm verpflichtet sich diese nicht an Dritte weiterzugeben.

wm ist bei jeder Präsentation berechtigt ein firmeneigenes Impressum und sein Logo anzufügen so wie Kundenprojekte, ohne dessen Zustimmung, als Referenz zu verwerten.

8 .Domainanträge

Bei Domainanträgen für Kunden gelten die Bestimmungen der jeweiligen nationalen Registrierungsstelle (z.B. nic.at). Domains werden in der Regel nach dem first come – first serve Prinzip oder (bei Neuvergaben) auch per Zufall vergeben. Wexmedia übernimmt daher in keinem Fall die Verantwortung für den Erfolg einer Registration und ist somit jedenfalls schad und klaglos zu halten.

Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird wm diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Da möglicherweise bei einer Domain Rechte Dritter bestehen können, kann wm keine Gewähr für den Erhalt und/oder Fortbestand der Domain übernehmen.

9.Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von wm aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht wm prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. wm weist allerdings daraufhin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von wm aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.

wm weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von wm.

 

10.Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen und Onlineapplikationen

Die Nutzung der wm Dienstleistungen/applikationen durch Dritte sowie die Weitergabe von wm Dienstleistungen/Applikationen an Dritte, in welcher Form auch immer, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von wm. Dies gilt insbesondere für von wm entwickelte Internetapplikationen (easyweb, easycontent, …), die grundsätzlich am Server von wm installiert werden und nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung auf externen Servern installiert werden dürfen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde erhält der Auftraggeber (die Entrichtung der jährlichen Kosten vorausgesetzt) bei Onlineapplikationen ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht. Dieses ist auf das jeweils definierte Projekt eingeschränkt. Ein Bearbeitungsrecht und Veräußerungsrecht bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart verbleit der Sourcecode bei Programmierleistungen bei wexmedia.

11. Spamvilter und Virenschutz

wm überprüft eingehende Kundenemails bereits am Server auf Viren und/oder Spam und sondert diese aus. Dennoch kann keine Garantie für einen absoluten Virenschutz gegeben werden. Wm übernimmt keine Haftung für (Folge)Schäden, die durch nicht weitergleitete (= ausgesonderte) E-mails an den Kunden entstehen können.

12. Datensicherheit

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt wm keinerlei Verantwortung für die Datensicherheit von Präsentationen, die vom Auftraggeber eigenständig gewartet werden. Für Applikationen die von wm betreut werden wird ein zumindest wöchentliches Datenbackup erstellt. Ansonsten gelten die im jeweiligen Servicevertrag festgehaltenen Fristen.

wm hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei wm gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet wm dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen wm und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht. Für eventuelle Auseinandersetzungen wird das für Schwaz zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB.